VERMITTLUNG AUF DEN ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT

Innerhalb der Tätigkeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist jederzeit ein Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich, sofern ein passender Praktikumsbetrieb gefunden wird.
Infolge eines erfolgreichen Praktikums ist zudem ein langfristiger Wechsel im Rahmen eines „ausgelagerten Arbeitsplatzes“ möglich. In diesem Fall bleiben der Status eines WfbM-Mitarbeiters und demzufolge alle dazugehörigen rechtlichen Grundlagen erhalten.

Die Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gemeinnützige GmbH hat als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen den gesetzlichen Auftrag und das langfristige Ziel der Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt. Dieses Angebot richtet sich sowohl an TeilnehmerInnen des Berufsbildungsbereichs als auch des Arbeitsbereichs gleichermaßen.

 

Für den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Fachkraft für betriebliche Integration

In enger Zusammenarbeit mit SozialarbeiterInnen, GruppenleiterInnen und dem jeweiligen privaten Umfeld unterstützt eine Fachkraft für betriebliche Integration geeignete vermittlungsinteressierte TeilnehmerInnen beim Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt. Sie hat die Aufgabe, Werkstattbeschäftigte auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzubereiten. Zudem sollte sie passgenaue Arbeitsmöglichkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes akquirieren und die Betriebe über langfristige Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten beraten. Sie steht somit durchgehend bei Fragen oder Problemen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Im Falle eines Abbruchs begleitet und betreut die Fachkraft für betriebliche Integration die TeilnehmerInnen bei ihrer Rückkehr in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Gemeinsam wird auf eine langfristige Übernahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hingearbeitet. Zusätzlich werden ressourcenorientierte Qualifizierungsangebote vorgehalten, die sich an den individuellen Fähigkeiten der InteressentInnen orientieren.

Hierzu gehören beispielsweise

  • Hilfestellung in der Stellenauswahl
  • Unterstützung beim Bewerbungsschreiben
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, Förderung der Kommunikationsfähigkeit
  • Übungen im Bereich Körpersprache und selbstsicherem Auftreten
  • Beratung zum äußeren Erscheinungsbild
  • Übungen zum angemessenen Verhalten auf dem Arbeitsmarkt
  • gemeinsame Planung der Fahrwege
  • interne und externe Trainings (z.B. Internet- und PC-Kurse, Rechtschreibtraining, Telefontraining, Staplerschein)

Betriebspraktika

Hierbei handelt es sich um befristete Maßnahmen von in der Regel ein bis sechs Monaten bei einem Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes. Je nach Bedarf wird dieses Praktikum durch die Fachkraft für betriebliche Integration begleitet. Sie steht dem Praktikanten/der Praktikantin sowie dem Praktikumsbetrieb als AnsprechpartnerIn in beratender und unterstützender Funktion zur Verfügung. In diesem Zeitraum hat der Betrieb die Möglichkeit, sich von der Motivation, Leistungs- und Einsatzfähigkeit des Praktikanten/der Praktikantin zu überzeugen.



Ausgelagerte Arbeitsplätze

Dies sind augelagerte Werkstatt-Arbeitsplätze, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei privaten oder öffentlichen Arbeitgebern angeboten werden. Hierbei handelt es sich entweder um speziell eingerichtete Einzel-Arbeitsplätze oder aber Außenarbeitsgruppen, die die besonderen Eignungen und Neigungen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Dieses Angebot kann für Unternehmen sehr interessant sein, da sehr viele betriebliche Tätigkeiten zuverlässig übernommen werden können. Die Rahmenbedingungen der ausgelagerten Arbeitsplätze werden im Einvernehmen mit den externen Arbeitgebern festgelegt.

Versicherungsangelegenheiten sowie Lohnverwaltung werden weiterhin durch unser Unternehmen sichergestellt. Der Betrieb geht mit unserem Unternehmen einen Werkvertrag über die zu leistende Tätigkeit ein.

Auch hier steht die Fachkraft für betriebliche Integration als AnsprechpartnerIn in beratender und unterstützender Funktion zur Verfügung. Ziel dieses Unterstützungsangebots ist der Übergang und die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt.


Eingliederung in den

allgemeinen Arbeitsmarkt

Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) ist eine Leistungsform, die eine Alternative zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM darstellt. Entsprechend finanziert die Eingliederungshilfe einem Arbeitgeber einen Teil des Arbeitsentgelts. Der Budgetnehmende hat einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsplatz.

Entscheidet sich der Betrieb zur Übernahme und Anstellung eines Menschen mit Behinderung, profitiert er in vielerlei Hinsicht:

  • Lohnkostenzuschüsse an den Arbeitgeber zum Ausgleich behinderungsbedingter Minderleistung der beschäftigten Person im Rahmen des Budgets für Arbeit (bis zu 75 % des vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts)
  • Reduzierte Ausgleichsabgabe für nicht erfüllte Schwerbehinderten-Arbeitsplätze (mehrfach Anrechnung möglich)
  • Personelle Unterstützung für Helfertätigkeiten und Entlastung der Facharbeiter im Betrieb von Nebentätigkeiten

Für die Beschäftigten der Werkstatt bedeutet ein Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt

  • ...eine Verbesserung des Einkommens
  • ...eine Zunahme der Selbstständigkeit sowie die Stärkung der Persönlichkeit und des Selbstwertgefühls
  • Weiterhin besteht nach einer Vermittlung ein Rückkehrrecht in die Werkstatt für Menschen mit Behinderung der Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gGmbH.
    Kommt es zu einer Rückkehr, wird diese ebenfalls durch Fachkräfte der Einrichtung begleitet und unterstützt, was für die Betroffenen unter anderem große Sicherheit bedeutet.