DAS WERKSTATT-VERHÄLTNIS

Die Beschäftigten der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen stehen in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhätnis. Der Inhalt dieses Rechtsverhätnisses wird durch einen Werkstattvertrag geregelt (§221 SGB IX).

Arbeitszeiten und Urlaub

Die Arbeitszeit der Werkstattbeschäftigten
beginnt um 07:30 Uhr und endet
von Montag bis Donnerstag um 16:00 Uhr,
freitags endet die Arbeitszeit bereits um 12:00 Uhr.

Die Werkstattbeschäftigten haben einen Anspruch
auf 30 Tage Erholungsurlaub.
Beschäftigte, denen eine Schwerbehinderung anerkannt wurde, erhalten (nach § 2 SGB IX gem. § 208 SGB IX)
einen Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen.

 

Arbeitsentgelt

Die Werkstatt zahlt dem Werkstattmitarbeiter ein leistungs-bezogenes Arbeitsentgelt, das sich aus dem Grundbetrag (119€ - Stand 01.2023) und einem leistungsbezogenen Steigerungsbetrag zusammensetzt (§ 221 SBG IX).

Die Einstufung zur Lohnfindung wird mit Hilfe eines Bewertungsbogens in Zusammenarbeit von Geschäftsführung, Werkstattleitung und Abteilungsleitung vorgenommen.

Fortbildungen

Jährlich erfolgen Hygieneschulungen, Arbeitssicherheitsschulungen und Brandschutzunterweisungen für unsere Beschäftigten. Darüber hinaus hat der / die WerkstattmitarbeiterIn, je nach Interesse und Fähigkeit, die Möglichkeit an sonstigen Fortbildungen teilzunehmen. Besonders gerne, werden Angebote im Bereich der Nutzung neuer Medien, im Bereich Kommunikation und Telefontraining, im Bereich der Bedienung einer elektrischen Eidechse oder eines Gabelstaplers oder erste Hilfe Kurse wahrgenommen.
Auch der Werkstattrat und die Frauenbeauftragten nehmen regelmäßig an speziellen Weiterbildungsmaßnahmen teil.

Fahrdienste

Die Beschäftigten der Nordsaarland Werkstätte gGmbH werden bei der Wegeplanung und Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterstützt, angeleitet und beraten. Für Pendler, die nicht in der Lage sind selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen gewähren die Kostenträger Fahrdienstleistungen. Für Personen, die auf Fahrdienste angewiesen sind, werden Angebote von entsprechenden Dienstleistungsanbietern eingeholt und Fahrten in Kooperation mit externen Fahrdienstleistern geplant und koordiniert.

Abführung der
Sozialversicherung

Die Ermittlung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) entsprechend der gesetzlichen Regelungen im SGB V, SGB VI und SGB XI ist eine weitere Förder- und Betreuungsleistung unserer Werkstatt für behinderte Menschen.

Verpflegung

In der Frühstücks- und Mittagspause werden für unsere MitarbeiterInnen täglich kostenfreie Heiß- und Kaltgetränke bereitgestellt. Zudem wird ein abwechslungsreiches Frühstück und warmes Mittagessen in unserem Speiseraum angeboten.