MITWIRKUNG IM BETRIEB
Die Beschäftigten der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, in verschiedenen Gremien des Unternehmens aktiv mitzuwirken.
Der Werkstattrat
Im Werkstattrat sind Beschäftigte einer Werkstatt, dieser vertritt die Interessen und setzt sich für die Rechte der Werkstattbeschäftigten bspw. gegenüber der Werkstattleitung ein. Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt. Unser 1. Vorsitzender oder dessen Vertretung nehmen an den regelmäßigen Treffen der LAG Werkstatträte des Saarlandes teil, um sich bspw. über neue Gesetzesentwürfe sowie über den Arbeitsalltag oder die Arbeitsabläufe anderer Werkstätten des Saarlandes auszutauschen und zu informieren. Im Anschluss der Treffen finden stets interne Werkstattratssitzungen zum Informationsaustausch statt.
Ihre Ansprechpartner
Werkstattrat
Fabrizio Nagel (1. Vorsitzender),
Stefan Kraft (2. Vorsitzender)
und Daniel Duchek (Schriftführer)
66663 Merzig
Frauenbeauftragte
In der WMVO (Werkstättenmitwirkungsverordnung) wurde 2017 darüber hinaus festgeschrieben, dass neben dem Werkstattrat in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung auch eine Frauenbeauftragte von allen weiblichen Werkstattbeschäftigten gewählt werden muss, welche sich speziell für die Rechte der Frauen mit Behinderung der Werkstatt einsetzt. Das Amt der Frauenbeauftragten unserer Werkstatt wird durch Frau Tanja Kästner am Standort Rehlingen, sowie Frau MandyGyzen am Standort Merzig ausgeführt.
Unsere Frauenbeauftragten nehmen regelmäßig an den landesweites Treffen der Frauenbeauftragten teil und bilden sich zudem regelmäßig fort.
Für ein besseres Miteinander
Der Werkstattrat sowie die Frauenbeauftragten fungieren als Bindeglied zwischen Werkstattbeschäftigten und Werkstattleitung und werden als Vertrauenspersonen unter den Werkstattbeschäftigten anerkannt. Durch regelmäßige Sprechzeiten und einen installierten „Kummerkasten“ können Probleme offen angesprochen, aber auch anonym behandelt werden. Diese werden bspw. in internen Werkstattrat-/Frauenbeauftragtensitzungen sowie in Teambesprechungen der GruppenleiterInnen besprochen. Des Weiteren können sich die Mitglieder des Werkstattrates und die Frauenbeauftragten zu jeder Zeit an die Vertrauensperson, die Unterstützerin oder den Sozialdienst der Werkstatt wenden. Wir möchten mit diesen Arten der Beschwerdemöglichkeiten für unsere Werkstattbeschäftigten die Hemmschwellen so niedrig wie möglich halten und dadurch für Transparenz sowie ein offenes und angenehmes Arbeitsklima sorgen.