BERUFLICHE
BILDUNGSMASSNAHMEN

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist das Eingangsverfahren (SGB IX § 40) sowie das Durchlaufen des Berufsbildungsbereichs (SGB IX § 57).

Eingangsverfahren

Vor Aufnahme eines Menschen mit Behinderung in den Berufsbildungsbereich wird ein dreimonatiges Eingangsverfahren durchgeführt. Aufgabe dieses Verfahrens ist es festzustellen,

  • ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am und Eingliederung in das Arbeitsleben (im Sinne des § 219 SGB IX) für die jeweilige Person ist,
  • welche Bereiche, Arbeitsfelder und Beschäftigungsmöglichkeiten in Betracht kommen,
  • welche Leistungen erbracht und gefördert werden können

Die Leistungen für das Eingangsverfahren werden von der Arbeitsagentur für die Dauer von drei Monaten übernommen. Des Weiteren erhalten die TeilnehmerInnen in diesem Zeitraum ein Ausbildungsgeld.
Zum Abschluss des Eingangsverfahrens wird die individuelle Eignung des Teilnehmers / der Teilnehmerin im Zuge eines Teilhabeplanverfahrens (§§ 19 bis 23 SGB IX) festgestellt.

 

Berufsbildungsbereich

Bildet die Einrichtung die geeignete Form zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Menschen mit Behinderung,
knüpfen die Maßnahmen im Berufsbildungsbereich (BBB) nahtlos an.

Die Leistungen im Berufsbildungsbereich zielen darauf ab, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit zu verbessern oder wiederherzustellen, wobei Art und Schwere der Behinderung und somit die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten Berücksichtigung finden. Der jeweiligen Eignung und Neigung der TeilnehmerInnen soll somit Rechnung getragen werden.
Die Dauer der beruflichen Bildung umfasst zwei Jahre und gliedert sich in jeweils einen zwölfmonatigen Grund- und Aufbaukurs.

Im Rahmen eines ganzheitlichen Bildungskonzepts werden

  • personale, soziale, kommunikative, interkulturelle und methodische Kompetenzen unterstützt und gefördert,
  • lebenspraktische und arbeitsplatzrelevante Grundfähigkeiten sowie IT- und Medienfähigkeiten durch entsprechende Angebote nahegebracht,
  • auf geeignete Tätigkeiten im Arbeitsbereich der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.


Nach dem erfolgreichen Abschluss des Berufsbildungsbereichs und der Zustimmung der Arbeitsagentur und des zuständigen Kostenträgers (i.d.R. des Landesamtes für Soziales in Saarbrücken) erfolgt der Wechsel in den Arbeitsbereich unserer Werkstatt.
Hierbei wird ein Abschlusszertifikat ausgehändigt, ein Werkstattvertrag abgeschlossen und eine Lohneinstufung vorgenommen.