AUFNAHME-
KRITERIEN

Für die Aufnahme in unsere Werkstatt gelten bestimmte Kriterien.

Das Einzugsgebiet der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gemeinnützige GmbH umfasst den Landkreis Merzig-Wadern und den Landkreis Saarlouis.

Der Einsatzort unserer Beschäftigten richtet sich grundlegend nach dem Wunsch- und Wahlrecht, unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung und Interessen unserer Werkstattbeschäftigten.

Personen außerhalb der Einzugsgebiete können mit Zustimmung des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes aufgenommen werden.

 

Unser Angebot

Das Angebot der Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gGmbH
richtet sich an Menschen mit einer primären geistigen oder
seelischen Behinderung im Sinne des § 219 Abs. 1 und 2 SGB IX,

  • die wegen Art und Schwere der Behinderung
    nicht, noch nicht oder noch nicht wieder
    dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung
    stehen
  • dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen können
  • weitgehend unabhängig von Pflege sind
  • bei denen mittels angemessener Betreuung eine erhebliche Selbst- und / oder Fremdgefährdung nicht zu erwarten ist
  • die die Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht erreicht haben
  • und einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben.