AUFNAHME-
KRITERIEN
Für die Aufnahme in unsere Werkstatt gelten bestimmte Kriterien.
Das Einzugsgebiet der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gemeinnützige GmbH umfasst den Landkreis Merzig-Wadern und den Landkreis Saarlouis.
Der Einsatzort unserer Beschäftigten richtet sich grundlegend nach dem Wunsch- und Wahlrecht, unter Berücksichtigung der persönlichen Eignung und Interessen unserer Werkstattbeschäftigten.
Personen außerhalb der Einzugsgebiete können mit Zustimmung des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes aufgenommen werden.
Unser Angebot
Das Angebot der Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gGmbH
richtet sich an Menschen mit einer primären geistigen oder
seelischen Behinderung im Sinne des § 219 Abs. 1 und 2 SGB IX,
- die wegen Art und Schwere der Behinderung
nicht, noch nicht oder noch nicht wieder
dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen - dabei ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen können
- weitgehend unabhängig von Pflege sind
- bei denen mittels angemessener Betreuung eine erhebliche Selbst- und / oder Fremdgefährdung nicht zu erwarten ist
- die die Regelaltersgrenze von 65 Jahren nicht erreicht haben
- und einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben.