DAS BESONDERE
UNTERNEHMEN...
Die Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gGmbH richtet sich mit ihrem Angebot an Menschen, die infolge ihrer Behinderung oder Erkrankung nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, und bietet Dienstleistungen, von denen alle profitieren.
Individuelle
Förderung
Neben der beruflichen Bildung bieten wir eine Vielzahl von arbeitsbegleitenden Maßnahmen, die der Erhaltung und Erhöhung der erworbenen Leistungsfähigkeit sowie der Weiterentwicklung der Persönlichkeit dienen.
Qualifizierte
Arbeitsplätze
Wir bieten unseren Beschäftigten eine angemessene berufliche Bildung, die Zahlung eines leistungsgerechten Arbeitsentgelts sowie unterstützende Maßnahmen zur Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Vielfältige
Dienstleistungen
Die Arbeitsbereiche der Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte umfassen die Produktion von Frisch- und Tiefkühlware und dazugehöriger Arbeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten sowie Garten- und Landschaftsbau.
Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gGmbH
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Die Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gemeinnützige GmbH
ist eine im Sinne des Sozialgesetzbuches IX Kapitel 12
anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Was uns so besonders macht:
Verantwortung aus Tradition:
Unser Siegel für Soziale Nachhaltigkeit
Bei uns steht immer der Mensch im Mittelpunkt unseres Tuns. Wir bieten deshalb behinderten und nicht behinderten Menschen einen sicheren und nachhaltigen Arbeitsplatz. Die Lebenshilfe Nordsaarland Werkstätte gGmbH fördert das soziale Miteinander von gemischten Arbeitsteams im Werkstatt- und Inklusionsbereich. Diese Einzigartigkeit spiegelt sich nun auch auf unseren Produktion in Form des Siegels "Soziale Nachhaltigkeit" wieder.
Unsere Arbeitsbereiche
Ihr Vorteil als Unternehmen
Wie Sie wissen, sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen Sie diese Quote nicht, fordert der Staat eine Ausgleichsabgabe.
Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuches (SGB IX) hat der Gesetzgeber den als gemeinnützig anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Wettbewerbsvorteile eingeräumt. Da unsere Werkstatt eine (nach §140 SGB IX) anerkannte Einrichtung ist, können Sie als Auftraggeber bis zu 50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung auf die zu entrichtende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Auf unseren Rechnungen wird der auf die Ausgleichsabgabe anrechenbare Betrag gesondert ausgewiesen.